Privater Darlehensvertrag
Wenn man an einen Kredit denkt, dann denkt man meistens zugleich auch an eine Bank als Kreditgeber. Daher wird es sicherlich auch viele Verbraucher etwas überraschen, dass die ursprünglichste Form der Kreditvergabe die unter Privatpersonen ist. Privatpersonen haben sich bereits lange vor der Gründung der ersten Banken Geld geliehen, und heute ist diese Art der Kreditvergabe auch im Finanzbereich in Form der Kredite von Privat, die über Kreditportale vermittelt werden, wieder deutlich auf dem Vormarsch. Aber auch im ganz privaten Bereich werden viel häufiger Darlehen vergeben, als man im Allgemeinen meinen sollte. Ob das der Bekannte ist, der eine Firmenidee des Freundes unterstützen möchte oder der Onkel, der seinem Neffen 5.000 Euro für die Finanzierung eines Autos leiht. Auch wenn diese Darlehen im ganz privaten Bereich sehr häufig zwischen Angehörigen, Verwandten, guten Freunden, Bekannten oder auch Geschäftspartnern vergeben werden, sollte man trotz dieser vorhandenen Vertrauensbasis nicht auf einen Darlehensvertrag in schriftlicher Form verzichten. Muster für einen so genannten privaten Darlehensvertrag stehen auf diversen Internetseiten kostenlos zum Download bereit.
Privater Darlehensvertrag – Welche Inhalte sollten festgehalten werden?
Wie bereits kurz erwähnt, gibt es im Internet diverse Muster, wie ein privater Darlehensvertrag aussehen kann. Dabei sollte man darauf achten, dass bestimmte Mindestangaben in diesem Vertrag auf jeden Fall gemacht werden. Das gilt natürlich auch für einen Vertrag, den man selber relativ formlos aufsetzt, was vom Gesetz her problemlos möglich ist, denn für die Darlehensvergabe ist keine Formvorschrift vorgesehen. Was im Vertrag auf jeden Fall genannt werden sollte, sind zunächst einmal die Namen, Adressen und Geburtsdaten des Kreditgebers sowie des Kreditnehmers. Im Gegensatz zum Darlehensvertrag, den eine juristische Person als Kreditgeber aufsetzt, also beispielsweise eine Bank, ist beim privaten Darlehensvertrag übrigens keine Erteilung einer Widerrufsbelehrung an den Kreditnehmer notwendig. Neben den Angaben zur Person sollten ferner im Vertrag die Darlehenssumme, der Zinssatz und die Höhe der Rate genannt werden. Zudem ist es sinnvoll festzuhalten, bis wann der Kredit aufgrund der vorherigen Angaben getilgt sein muss.
Optionale Inhalte beim privaten Darlehensvertrag
Neben den zuvor aufgezählten Daten und Zahlen gibt es noch verschiedene optionale Inhalte, die ebenfalls in einem privaten Darlehensvertrag festgehalten werden können. Dazu zählt zum Beispiel eine Vereinbarung darüber, ob und in welchem Umfang es dem Kreditnehmer erlaubt ist, das Darlehen im Ganzen oder auch in Teilen vor der eigentlichen Frist zurück zu zahlen. Ebenfalls können auch etwaige Sicherheiten im Vertrag genannt werden, die der Darlehensnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung gestellt hat. Ferner kann man auch einige Passagen bezüglich der möglichen Aussetzung von Raten in den Vertrag mit aufnehmen.