Darlehensvertrag
Wenn man als Verbraucher von der Bank ein Darlehen bekomme möchte, dann ist der Abschluss eines Darlehensvertrages die Grundlage dafür. Im rechtlichen Sinne stellt der Darlehensvertrag die Überlassung von Kapital dar, welches der Kreditgeber dem Kreditnehmer verfügbar macht. Mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages entstehen sowohl für den Kreditgeber als die eine Partei als auch für den Darlehensnehmer als die zweite Partei diverse Rechten und Pflichten. Die vorrangige Pflicht des Darlehensgebers ist die Auszahlung der Darlehenssumme und dessen vorrangiges Recht ist es laut Vertrag, dass er das verliehene Kapital, meistens nebst Zinsen, innerhalb der vereinbarten Fristen zurück bekommt. Die Hauptpflicht des Kreditnehmers ist demzufolge, das erhaltenen Kapital fristgerecht, meistens in Form von monatlichen Raten, wieder an den Kreditgeber zurück zu zahlen. Ein Darlehensvertrag wird zwar meistens schriftlich geschlossen, kann rein rechtlich aber auch auf mündliche Art und Weise erfolgen.
Die verschiedenen Bestandteile eines Darlehensvertrages
Wenn man als Kreditgeber öfter mit der Vergabe von Darlehen beschäftigt ist, dann nutzt man in der Regel bereits standardisierte Darlehensverträge, wie es bei den Banken stets üblich ist. Aber natürlich kann man auch als Privatperson einmal in die Lage kommen, einem Freund oder einem Familienmitglied Geld zu leihen, und dann ist es sicherlich von Vorteil wenn man weiß, welche Daten für gewöhnlich in einem Darlehensvertrag festgehalten werden sollten. Die üblichen Bestandteile eines jeden Darlehensvertrages sind zunächst einmal die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtstag) des Kreditnehmers, und auch die Daten des Kreditgebers sind im Vertrag zu erwähnen. Neben diesen Angaben zur Person folgen dann die konkreten Konditionen bezüglich des vergebenen Kredites. Wie hoch ist die Darlehenssumme? Welcher Zinssatz wurde vereinbart? Bis wann soll das Darlehen zurück gezahlt sein (Laufzeit)? Wie hoch ist die monatliche Rate? Auch etwaige Kündigungsfristen, mögliche Sondertilgungen und zu stellende Sicherheiten sollten im Darlehensvertrag aufgeführt werden.
Der Darlehensvertrag mit der Bank als Kreditgeber
Im Vergleich zu privaten Kreditgebern müssen die Banken noch zusätzliche Vorschriften bezüglich eines Darlehensvertrags erfüllen. Das ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Bank die Bonität des Kreditnehmers prüfen muss, bevor ein Darlehen ausgezahlt wird. Denn die Bank hat die Pflicht das Kreditausfallrisiko so gering wie möglich zu halten, da sie immerhin nicht ihr eigenes Geld verleiht, sondern das Kapital ihrer Kunden. Eine weitere Pflicht der Kreditinstitute ist es, dass bei Verbraucherkrediten, also bei Darlehen an Privatpersonen, stets der effektive Jahreszinssatz als vergleichbarer Kostenfaktor angegeben wird. Der Zinssatz muss dann auch im Vertrag schriftlich fixiert werden. Zudem muss eine Widerrufsbelehrung und die Anerkennung der AGBs durch den Kunden erfolgen.